Demokratie als ethisch beste Entscheidungsmethode in Staat und Kirche

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung
2. Definition von Demokratie
3. Demokratie aus der Gleichheit (der Menschen) abgeleitet
4. (Formale) Demokratie und (inhaltliche) Wahrheit
5. Demokratie als Grundmethode im Angesicht postmoderner Totalisierungskritik
6. Die Einstellung zu Gleichheit und Demokratie in Bibel und Kirchengeschichte
     6.1. im Hinblick auf den staatlichen Raum
           6.1.1. Bibel
           6.1.2. Christliche Stimmen der „linken“ Reformation und Neuzeit
     6.2. im Hinblick auf den Raum der religiösen Gemeinde
          6.2.1. Bibel und früh-rabbinisches Judentum
          6.2.2. Reformation und Neuzeit
7. Demokratie im Staat und in der Kirche: Gemeinsamkeiten
     7.1. Die Kirche in ihren Entscheidungsvollzügen als Teil des Regiments zur Linken
     7.2. Derselbe Ausgangspunkt: Ethik der Gleichheit und Wahrheits-Differenz
     7.3. Das Amt als Ermöglichungs- und Gewährleistungsfunktion kirchlicher Demokratie
     7.4. Das Losverfahren als besondere Entscheidungsmethode
8. Kirchlich-theologische Widersprüche gegen Demokratie
      8.1. Begründungsdefizite erforderten ein (kirchlich-)vordemokratisches Fundament
      8.2. Einmütigkeit
      8.3. Berufung auf Gott statt auf die Menschen
      8.4. Mitsprache der "Laien" trotz fehlender Demokratie
      8.5. Die freiwillige Mitgliedschaft in einer undemokratischen Gruppe (Kirche) als hinreichender demokratischer Akt
      8.6. Echte Demokratie nur für kirchliche Einzelbereich geeignet
9. Die spezifische Differenz einer kirchlichen zu einer staatlichen Demokratie - Zusätzliche Aspekte einer kirchlichen Demokratie
     9.1. Tradition
     9.2. Größtmögliche Einmütigkeit und Minderheitenschutz gegenüber den kirchlichen Gruppen
     9.3. Weltkirche - Ökumene
10. Die praktische Umsetzung des grundsätzlich-theoretisch Erkannten
11. Zusammenfassendes Beispiel

1. Einleitung

In diesem Artikel soll die Angemessenheit der Demokratie im Blick auf die beiden Bereiche "Staat und Kirche" behandelt und differenziert werden.

Unter ökumenischem evangelisch-katholischen Blickwinkel wird sich zeigen, dass klischeehafte Zuordnungen evangelisch=demokratisch und katholisch=autoritär nicht nur verzerren, sondern in manchen Epochen für den staatlichen Bereich sogar das Gegenteil der Fall war.

Andererseits scheint Papst Franziskus neben allen neuen Akzenten beim Thema „Demokratie in der Kirche“ auch im Jahr 2014 eine ablehnende Haltung beizubehalten: „Bischöfe werden nicht gewählt, um eine Organisation, die sich Ortskirche nennt, zu leiten, sondern werden geweiht und haben den Heiligen Geist mit sich"(1), sagte der Papst in einer Predigt und fuhr fort: Der geweihte Bischof … werde nicht von Menschen, sondern von Gott erwählt.

(Kern der Argumentation in diesem Aufsatz wird sein, dass es das Wesen des Menschen ist, auf das andere bezogen zu sein und nur von und durch das/den anderen zu existieren,
- zum einen beinhaltet dies, dass der Christ die anderen Menschen als die anderen seiner selbst/gleichberechtigt und damit demokratisch gleichwertig achten soll,
- zum zweiten auf Gott als „das andere in Vollkommenheit“ bezogen ist und damit die vollkommene Wahrheit außer sich und nur in Gott weiß und aus dieser Wahrheitsdifferenz den anderen Menschen gleiche, demokratische Rechte zuerkennt und nicht unmittelbar identisch mit Gott autoritär handelt. Aufgrund dieses zweiten Punktes will ich zeigen, dass wahrer Glaube und wahre Religion demokratisch sein muss und nicht repressiv-autoritär sein kann – ganz im Gegensatz zu jedem religiösen Fundamentalismus, wie wir ihn zum Beispiel im Islamischen Staat (IS) finden. Wer Demokratie ablehnt, beleidigt Gott, weil er sich –zumindest unbewusst und teilweise - auf die Stufe Gottes stellt.)

Im Vergleich zu den meisten kirchlichen Aufsätzen und Monographien zur Demokratie, betont dieser Aufsatz die Demokratie stärker als christlich-ethische Kernmaxime und Wert an sich und verkleinert die Unterschiede zwischen staatlicher und kirchlicher Anwendung. Dabei kommen im kirchlichen Raum in einem zweiten Schritt durch die Glaubensausrichtung auf Gott gegenüber der staatlichen Demokratie einige Aspekte hinzu.

2. Definition von Demokratie

Demokratie ist eine Methode, ein Werkzeug, um Entscheidungsprozesse in einer Gruppe zu regeln (und gehört damit in das Unterkapitel der Sozialethik).
Die Methode besteht darin, dass
1. Entscheidungen mit (einer wie auch immer genauer definierten) Mehrheit in einer Abstimmung entschieden werden und
2. alle Gruppenmitglieder bei dieser Abstimmung eine, also die gleiche Stimme haben.

Damit beruht Demokratie fundamental auf dem Grundsatz, der ethischen Maxime der Gleichheit.(2).

Da nur dann die demokratische Methode erforderlich ist, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, sind Meinungsverschiedenheiten eine praktische notwendige Voraussetzung für Demokratie(3).
Demokratie – gerade auch im kirchlichen Raum – mit dem Argument zu kritisieren, Einstimmigkeit und Einmütigkeit seien ethisch besser, trifft die Demokratie nicht, denn Demokratie muss immer erst dann – praktisch – als Methode angewandt werden, wenn dauerhafte Meinungsverschiedenheiten festgestellt wurden und die Einmütigkeit damit als Gegenposition schon ausgefallen ist.

Schon formallogisch und mathematisch ist es die einzige Alternative zu einer demokratischen Mehrheitsentscheidung, dass eine Minderheit (wozu auch ein einzelner Monarch gehört) diktatorisch entscheidet. (Als dritte Möglichkeit bleiben lediglich Methoden, bei denen überhaupt kein Mensch entscheidet.(4))

Wieweit auf der Grundlage eines akzeptierten demokratischen formalen Entscheidungsprozesses das Ziel größtmöglicher Einmütigkeit und der Annäherung der konträren inhaltlichen Positionen durch größtmöglichen Kompromiss anzustreben ist, ist in der politischen Demokratietheorie umstritten.(5) Jedenfalls ist es nicht sinnvoll, den Begriff „Demokratie“ so zu definieren, dass er selber schon mit diesen Inhalten versehen wird, weil dann ein Begriff für das formale Verfahren (das sich natürlich von den Inhalten unterscheidet) fehlt.

Demokratie ist als Methode und Werkzeug (s.o.) rein der formalen Ebene zuzuordnen, auf deren Grundlage dann in weiteren Schritten über inhaltliche Fragen, Inhalte entschieden wird. Sie unmittelbar mit Inhalten (z.B. Gerechtigkeit,…) zu verbinden, indem man ihr sogar Inhalte vorschaltet (wozu man wegen der starken ethischen Inhalte in der Religion versucht sein könnte), ist nicht nur aus sprachlich-begrifflichen Gründen nicht sinnvoll, sondern darüber hinaus letztlich eine verschleierte Form der Diktatur, denn da die Inhalte im Entscheidungs-Prozess ja vor der Demokratie stehen sollen, sind sie der Mehrheitsentscheidung entzogen, müssen aber trotzdem definiert werden. Diese Definitionshoheit haben dann einzelne Menschen ( (z.B. religiöse) „Experten“) ohne demokratische Kontrolle auf diktatorische Weise.

3. Demokratie aus der Gleichheit (der Menschen) abgeleitet

Wie schon im Kapitel zuvor geschrieben, beruht Demokratie auf der ethischen Maxime der Gleichheit. Dabei ist die Gleichheit nicht nur notwendige, sondern auch hinreichende Voraussetzung für Demokratie, d.h. wenn man von der Gleichheit der Menschen ausgeht, ergibt sich unmittelbar und nur die demokratische Entscheidungsform (und Verfassungsform)(6).

So leitetet auch die EKD-Demokratie-Denkschrift von 1985 die Demokratie aus dem ethischen Wert der Gleichheit her: "Die Würde des Menschen als Gabe Gottes ... Aus der gleichen Wurzel entspringt auch der Gedanke der Freiheit und Gleichheit aller Menschen, ohne den die Entwicklung zur Demokratie nicht denkbar ist. Wo sich der Gedanke durchzusetzen vermochte, daß es keine Menschen oder Menschengruppen von unterschiedlicher Wertigkeit gibt, konnte es auf die Dauer nicht mehr hingenommen werden, einen Teil von ihnen grundsätzlich von der politischen Herrschaft auszuschließen."(7)

In gleichem Sinn, aber leider mit abgeschwächter Formulierung spricht das Demokratie-Impulspapier der EKD von 2017: "Deshalb ist eine Demokratie nur stabil, wenn sie eingebettet ist in eine politische Kultur, in der die Bürgerinnen und Bürger sich gegenseitig als Freie und Gleiche anerkennen und achten."(8)

Wird Demokratie zuerst und ausschließlich aus der Menschenwürde abgeleitet, die wiederum stark inhaltliche Elemente enthält (die dann undemokratisch erst einmal definiert werden müssen (S.o. Kap.2.)) statt aus der Gleichheit, dann ist ihr Begründungsfundament ausgesprochen brüchig und argumentativ leicht ins Wanken zu bringen, wie historische Beispiele zeigen,
- z.B. könnte die Menschenwürde der Frau durch ihren nicht-öffentlichen Platz in der Familie definiert werden, die sie von politischer Willensbildung ausschließt.
- Es könnte argumentiert werden, dass queere sexuelle/homosexuelle Minderheitenorientierungen der Menschenwürde widersprechen und nicht toleriert und nicht demokratisch akzeptiert werden dürfen.
- Es könnte argumentiert werden, dass eine Trennung unterschiedlicher Rassen der gottgewollten Menschenwürde entspräche, so wie dies mit explizit religiöser Begründung in der Republik Südafrika und Urteilen der obersten Gerichte in den Südstaaten der USA bis in die 1960er-Jahre geschah.
Manche Formulierungen der Denkschrift der EKD lassen dieses Verhältnis begrifflich nicht vollkommen klar erscheinen und böten Einfallstore für solche fatalen Ableitungen.

Gleichheit selbst kann nun ihre Begründung haben in

- 1. einer nicht weiter hinterfragten (axiomatischen) Entscheidung einzelner/aller Gruppenmitglieder (Immerhin müsste der, der diese Entscheidung nicht nachvollzieht, damit behaupten, dass einzelne (vermutlich auch er selbst) einen größeren Wert, ein größeres Gewicht in der Gruppe haben als andere.);

- 2. zuvor gesetzten weltanschaulichen oder religiösen Grundsätzen, z.B. Aussagen der Bibel(9);

- 3. (diese Voraussetzungen der Punkte 1. und 2 ausschließend - stattdessen rational begründend)
- 3.1. der Feststellung, dass Identität und Übereinstimmung das Grundwesen der Wirklichkeit ist, dass also der einzelne in größtmöglicher Einheit und Identität mit der ihn immer betreffenden Umgebung leben sollte.
- und 3.2. (auf der Grundlage von 3.1.) einer (philosophisch-(theologischen)) Analyse der Wirklichkeit – wie folgt:
Die Wirklichkeit, mit der der Mensch (nach 3.1.) in Einklang leben soll, wird dann als Relationalität analysiert. Konkreter gesprochen ist jeder Menschen notwendig und grundlegend auf seine Umwelt bezogen. Ein nächster Erkenntnisschritt besteht darin, dass der Mensch, weil seine Umwelt, die anderen für ihn so konstitutiv sind, er dieser Umwelt, also den anderen Menschen einen gleichen Wert, also Gleichheit zugestehen muss, die dann wiederum die hinreichende Basis für Demokratie ist (s.o. Anm 6.).
(So eine Ableitung würde den Analyseformen des Deutschen Idealismus nahe kommen, bei denen eine notwendige dialektische Beziehung von Subjekt und Objekt (Nicht-Ich) in der Wirklichkeit besteht. Ein solcher Gedankengang würde sich etwa wie folgt darstellen: Da das menschliche Subjekt immer schon begründet und bestimmt ist durch das andere (seiner selbst), muss es dem anderen (und damit auch den anderen Subjekten, Menschen) einen gleichen Wert, also Gleichheit zugestehen.)

Die Begründungswege in 3.1. und 3.2. könnten auch miteinander verbunden werden, indem man davon ausgeht, dass der (trinitarische, relationale) Gott der Grund der Wirklichkeit (der Relationalität) ist.

Eine ausführliche Entfaltung der Gedankengänge unter Punkt 3 findet sich hier in der Anmerkung.(10)

4. (Formale) Demokratie und (inhaltliche) Wahrheit

Da es in der Religion um Wahrheitsfragen geht, ist die Klärung dieses Punktes hier sehr wichtig. "Demokratie ist kein System der Wahrheitsfindung, sondern der Entscheidungsfindung"(11), kann also nicht mit Wahrheitsqualifikationen gerechtfertigt oder abgelehnt werden.

Genauer müsste man sagen, Demokratie ist kein System oder keine Garantie für inhaltliche Wahrheitsfindung. Dennoch beansprucht die formale Methode der Demokratie einen Wahrheitsanspruch im Wettbewerb mit anderen Methoden (siehe oben Kap. 3. und Kap.5..).

Andererseits stehen die anderen Methoden der inhaltlichen Wahrheitsfindung auch nicht näher. Sie können also nicht mit größerer Nähe zu inhaltlichen Wahrheiten gerechtfertigt werden, obwohl dies von außer- und innerkirchlichen Demokratie-Kritikern bis heute getan wird.(12)

Die inhaltliche Berufung auf die Wahrheit und Souveränität Gottes, auf den wahren Glauben(13); kann gegenüber der Meinung der anderen nicht besonders qualifizieren und die demokratische Methode nicht widerlegen oder auch nur begrenzen, denn Gottes Wahrheit begegnet uns normalerweise nicht unmittelbar, sondern nur vermittelt durch das Sprechen von Wahrheit durch verschiedene Menschen(14). Beruft sich jemand auf Gott und den – wahren – Glauben, dann redet hier nicht Gott unmittelbar oder auch nur stärker als bei den anderen Menschen, sondern es redet dieser Mensch (von Gott und der Glaubenswahrheit).

Menschen, die mit – auch religiösen - Wahrheitsansprüchen reden, sind sich teilweise nicht einig. Nur solche(15) Meinungsverschiedenheiten im Blick auf die Wahrheit sind der Sitz im Leben der Demokratie(16). Dann ist zu klären, in welchem Verhältnis die sich widersprechenden Personen zueinander stehen. Hier gibt es letztlich nur 2 kontradiktorische(17) Methoden:
- Alle sich über die Wahrheit streitenden Menschen (Subjekte) sind gleich, dann ist die Methode der Demokratie anzuwenden (die als formale, auf der Gleichheit beruhende Grundwahrheit im Kapitel 3 dargelegt wurde).
- Die Gleichheit wird abgelehnt: Dann bestimmen die Menschen, die mehr Entscheidungsgewicht haben, mehr oder weniger diktatorisch über die anderen.

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5. Demokratie als Grundmethode im Angesicht postmoderner Totalisierungskritik

Wenn Demokratie als grundlegendes formales Wahrheitssystem auftritt, dann wird dieses nicht nur
– „klassisch-konservativ (tw.reaktionär)“ mit einem Anspruch auf Wahrheit kritisiert, über die nicht abgestimmt werden kann/dürfe (Totalisierungsgebot – siehe nächsten Absatz) (s. Kap 4. und Kap.8.1., 8.2.),
- sondern auch von der anderen – postmodernen – Seite mit der Behauptung, dass jeder Wahrheitsanspruch Pluralität und damit auch Demokratie zerstöre.

Diese postmoderne Kritik trifft aber nur Wahrheitspositionen, die auf der ersten, grundlegenden Ebene statt rein formaler auch inhaltliche Positionen einnehmen. Das sind zum Beispiel auch Positionen, die - vor allem in der Politik - die Befolgung von Expertenwissen als Bedingung, Vorgabe und Einengung für demokratische Entscheidungen fordern, wodurch die Demokratie zur einer diktaturartigen "Expertokratie" würde: Es "zieht der Verweis auf Expertenwissen im demokratischen Diskurs indes prinzipiell demokratietheoretische wie auch demokratieprinzipielle Friktionen nach sich. ... Insoweit droht eine Herrschaft der Experten."(18) "Die Neigung, Entscheidungen als sachlich oder rechtlich zwingend zu deklarieren, ... stellt eines der Hauptprobleme im Umgang mit Expertenwissen dar. ... Die Rede von mangelnden Alternativen ist in einer Demokratie somit kein gangbarer Weg."(19) "Daher kann politisch ... selbst über einen Expertenkonsens hinweggegangen werden.(20) "In einer Demokratie muss ... letztlich die öffentliche Meinungsbildung darüber entscheiden, ob eine weitere Debatte stattfindet oder wissenschaftliche Aussagen als Fakten anerkannt werden."(21) "Prinzipiell wird im Recht mittels der Letztentscheidung des demokratisch legitimierten Hoheitsträgers über Wissen sichergestellt, dass trotz der Einbeziehung von Expertenrat ... den Maßgaben des Demokratieprinzips genügt wird."(22)

Demokratie als rein formaler Wahrheitsanspruch bewegt sich auf einer formalen Meta-Ebene, die über den inhaltlichen Wahrheitsansprüchen steht, deshalb grundsätzlich keinen ausgrenzt und Pluralität nicht zerstört: Dieses (mit dem Wahrheitsanspruch der Demokratie einhergehende, scheinbar intolerante) „Totalisierungsverbot steht nicht in der gleichen Reihe wie deren Totalisierungsgebote. Das kann man schon daran erkennen, daß seine Position nicht eine weitere materiale, sondern eine formale ist, die sich auf alle materialen gleichermaßen bezieht …. Dies ist eine ... widerspruchsfreie Position."(23)Wenn nämlich – dialektisch gesprochen - das System/die Einheit/die Struktur die Offenheit selbst ist, ist durch diese Struktur (Demokratie) keine Einschränkung gegeben, sondern nur eine Sicherung der Offenheit und Pluralität

So muss die formale Wahrheit der Gleichheit und Demokratie mit einem Wahrheitsanspruch auftreten muss, da sie sonst Diktatur und Repression als Option zuließe und damit gerade die Zerstörung von Gleichheit, Demokratie und Pluralität. Damit würde die Ungleichheit wieder eine Option. Denn es ist schlüssige Tatsache, dass „absolute Heterogenität, streng genommen, Kommunikation verunmöglicht und somit im Konfliktfall nur noch die Praxis des Terrors übrig lässt - dieses Motiv ist ernst zu nehmen und bedarf der Einlösung. Integrative Momente sind unverzichtbar. Nur muß dabei eine Totalisierungssperre klar eingebaut und erkennbar sein."(24)
Interessanterweise werden sich letztlich die zunächst so gegensätzlichen demokratiekritischen Positionen der Intoleranz und des totalen Wahrheitsverzichtes sehr ähnlich.

6. Die Einstellung zu Gleichheit und Demokratie in Bibel und Kirchengeschichte

6.1. im Hinblick auf den staatlichen Raum

6.1.1. Bibel

Der Bund, den Gott am Sinai mit Israel schließt, beinhaltet eine "Form von Offenbarung, die das eigentlich Neue und Einmalige darstellt. Zeugen sind nun die Israeliten, die JHWH als sein Volk anspricht".(25) - Sie "konstituieren .. sich als Volk in einem ganz neuen, emphatischen und geradezu direkt-demokratischen Sinne. Sie, und nicht Mose oder die siebzig Ältesten ... oder eine Dynastie sind die Partner des Bundes."(26) - "Der Bundesgedanke macht das Königtum überflüssig. Das Volk tritt an die Stelle des Königs. In der Abwesenheit des Königs liegt das Spezifische der alttestamentlichen Bundestheologie."(27)

Dazu passt, dass die Jothamfabel im Richterbuch (Ri 9,6-16) das Königtum mit drastischen und moralisch abwertenden Bildern disqualifiziert - im Blick auf den Charakter von Leitungspersonen, der eine Monarchie hervorbringt. So ist diese Fabel auch "als die stärkste antimonarchische Dichtung der Weltliteratur bezeichnet"(28) worden.

Markus-Evangelium 10,42-44 ist ebenfalls ein herrschaftskritischer Vers.(29)

„Das Wort aus Galaterbrief 3,28 … passt heute … nahtlos zur Staatsform Demokratie.“(30)

6.1.2. Christliche Stimmen der „linken“ Reformation und Neuzeit

In den Memminger 12 Artikeln der schwäbischen Bauern von 1525 wird - religiös begründet - volle Gleichheit(31) unter den Menschen vertreten: „das uns Christus all mitt seynem kostparlichen plutvergüssen, erlößt unnd erkaufft hat, Den Hyrtten gleych alls wol alls Den höchsten, kain außgenommen“(32). Sie sind "die erste demokratische Verfassungsurkunde auf deutschem Boden"(33) bezeichnet worden.

Die bewusst christlich fundierte Unabhängigkeits- und Menschenrechtserklärung(34) der USA sowie die französische Revolution sind wichtige, erste Impulse am Ende des 18.Jahrhunderts zur allmählichen Neu-Entdeckung demokratischen Gedankenguts im Christentum.

In Deutschland waren keineswegs die Protestanten die Protagonisten eines demokratischen Staates. Im Kaiserreich stark mit der Konservativen Partei und vor allem in der Weimarer Republik mit der Deutschnationalen Volkspartei verbunden, unterstützten sie – und vor allem auch die Pfarrerschaft – mehrheitlich Strömungen, die reformfeindlich und anti-demokratisch waren.

Die Mehrheit der Katholiken dagegen fand sich im Zentrum wieder, das im Kaiserreich für größere Gleichheit, Schutz (auch der eigenen katholischen) Minderheit und Pluralität eintrat und in der Weimarer Republik zusammen mit der SPD das Rückgrat der demokratischen Kräfte bildete.

Noch 1965 kann man in einem Artikel der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht lesen, der deutsche Protestantismus habe es nicht "bisher vermocht, eine tiefe innere Beziehung zum demokratischen Gemeinwesen zu entwickeln."(35)

So kann "zwischen Protestantismus und Demokratie ... im Blick auf Deutschland nur von einer allmählichen und späten Befreundung die Rede sein."(36)

So stellt es im Jahr 2017 das Demokratie-Impulspapier der EKD noch einmal rückblickend fest: "Die evangelischen Kirchen in Deutschland gelangten nur schrittweise, nach dem Zusammenbruch von 1945 und im Angesicht des Grauens, das der Nationalsozialismus hinterlassen hatte, zu einer positiven Würdigung der Demokratie."(37)

Das zeigt sich auch darin, dass die evangelische und katholische Kirche im Jahre 2006 in einem gemeinsamen Papier im Blick auf die staatliche Verfassung eine lange antidemokratische Tradition kritisierten: "Die frühere Zurückhaltung der Kirchen gegenüber der Staatsform Demokratie hat sich grundlegend gewandelt."(38) Und im Blick auf die Zukunft heißt es: "Die Kirchen werden auch in Zukunft für die freiheitliche Demokratie des Grundgesetzes eintreten, weil diese in besonderer Weise dem christlichen Menschenbild entspricht"(39), so dass "es zur Demokratie keine akzeptable Alternative gibt."(40)

Das EKD-Papier von 2017 betont dies auch: "Für uns als Kirchen bedeutet das zum einen, im Anerkennen und Aneignen der Demokratie deren enge Verbindung mit den Werten des Christentums selbstbewusst zu vertreten."(41)

Dazu passt eine Aussage des bayrischen Landesbischofs und EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm vom Juli 2014, in der er in einer Rede in Schweinfurt äußerte, für "die Demokratie in Deutschland ... könne man 'gar nicht dankbar genug' sein."(42)

Aber noch im Jahr 2013 spricht im Unterschied zu diesem ökumenischen Papier, das die Demokratie in besondere Nähe zum christlichen Glauben rückt, eine profilierte evangelische Stimme mit einem viel zurückhaltenden, kritischen Zungenschlag: „Diese Bedeutung der Demokratie anerkenne ich durchaus. Für mich hat freilich Demokratie als Form der Herrschaftsübertragung keinen absoluten Rang. … Jedoch verbietet sich eine theologische Überhöhung der Demokratie als Staatsform.“(43)

In der us-amerikanischen politischen Geschichte finden wir dagegen immer wieder den ethischen Basiswert der Gleichheit, der religiös begründet wird; zunächst in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom Juli 1776, 2.Absatz: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights“(44). Diese schöpfungstheologische Begründung der Gleichheit als höchstem ethischen Wert setzte sich aktuell fort, denn Präsident Obama zitierte im Januar 2013 in der Rede zu Beginn seiner 2.Amtszeit den oben genannten Satz zunächst und aktualisierte ihn durch die Nennung von 3 historischen Orten der demokratischen Emanzipationsgeschichte: "We the people, declare today, that the most evident of truths - that all of us are created equal - ist the star, that guides us still; just as it guided our forebears through Seneca Falls, and Selma and Stonewall"(45). Die 3 Orte stehen für Gleichheitsaktionen im Blick auf 3 benachteiligte Bevölkerungsgruppen: Seneca Falls: Frauen; Selma: Farbige (Rassismus); Stonewall: Queers (Homosexuelle und andere, sexuelle Orientierung)

6.2. im Hinblick auf den Raum der religiösen Gemeinde

6.2.1. Bibel und früh-rabbinisches Judentum

Markus-Evangelium 10,42-44(46) ist ebenfalls ein herrschaftskritischer Vers, der staatliche Diktatur kritisiert, dagegen aber ein nicht-diktatorisches Miteinander im religiösen Raum empfiehlt. Unter historisch-kritischen Gesichtspunkten hält Bultmann dieses Logion für „unbestimmten Ursprungs“(47), Gnilka für „authentisches Jesusgut“(48).

Der Nachfolger des Judas wird durch das Los bestimmt (Apostelgeschichte (Apg) 1,23-26) – in alttestamentlicher Tradition.

Apg 15,6 trägt zum Frage nach einer demokratisch-synodalen(49) Kirchenleitung weniger bei, weil nicht klar ist, ob die πρεσβύτεροι auf demokratische Weise bestimmt wurden.

Apg 6,1-6: "Die 'Zwölf' ... reagieren ..., indem sie eine Vollversammlung der Gemeinde einberufen. Das dabei vorausgesetzte Modell gemeindlicher Verfassung dürfte kaum auf die Urgemeinde zurückgehen; es scheint eher die Praxis des Lukas widerzuspiegeln. ...Die Vollversammlung bestimmt durch Wahl die Träger innergemeindlicher Dienste"(50). Unabhängig von der Historizität wird von Lukas hier ein klar demokratisches Entscheidungsmodell angeboten.(51)

Nach der Zerstörung des Tempels in Jerusalem bildete sich die jüdische Identität um das jüdische Gesetz, die Torah. Ihre Auslegung ist bis heute das Ergebnis langer, auf Gleichheit beruhender Diskussionen der Rabbiner. Dann stellt sich die Frage, wie mit bleibenden Meinungsverschiedenheiten umgegangen wird.
In einer dazu lehrhaften Erzählung aus dem Babylonischen Talmud (Bava Mezia 59b) ruft bei einer solchen theologischen Meinungsverschiedenheit Rabbi Elieser die Stimme Gottes an, die unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen ihm Recht geben soll. Aber dabei wird deutlich, dass man die Entscheidung nicht mehr im direkten Reden Gottes suchen soll: "'Nicht im Himmel ist sie' ... Weil die Tora schon vom Berg Sinai her gegeben worden ist, haben wir nicht auf eine Himmelsstimme zu hören. Denn schon am Berg Sinai hast Du in der Tora geschrieben: 'Nach der Mehrheit ist zu entscheiden' ... der Heilige ... in jener Stunde .. sagte ihm: Nun, er hat gelächelt und gesagt: Meine Kinder haben mich besiegt"(52). Gottes Hochachtung für den ethischen Basiswert der Demokratie ist in dieser Erzählung also so groß, dass er lächelnd zulässt, wenn seine eigene Wahrheit einmal überstimmt wird. Klaus Wengst kommentiert diese rabbinische Darlegung: "Gott darf nicht für die bestimmte Auslegung eines Einzelnen allein beansprucht werden."(53) (S.u. Kap. 4 und 8.2..) - Die jüdisch-rabbinische Methode beim Umgang mit bleibenden Meinungsverschiedenheiten ist ganz wie in diesem Buch für den innerreligiösen Bereich gefordert: Demokratie (S. Kap.7..) mit Minderheitenschutz und größtmöglicher Einmütigkeit (S.u. Kap. 9.2..): "Das rabbinische Judentum hat ... die Mehrheitsentscheidung herausgestellt. Es hat aber zugleich auch ein charakteristisches Verfahren entwickelt, wie mit der unterlegenen Lehrmeinung umzugehen ist"(54), nämlich es hat "selbst in der Halacha, wo man sich ja schließlich entscheiden muss, ... auch die unterlegene Auslegung ihre Ehre."(55)

6.2.2. Reformation und Neuzeit

Hier ist auch Luthers gemeindedemokratische Schrift von 1523 zu nennen: "Das Recht der christlichen Gemeinde, die Lehre zu beurteilen und die Pfarrer zu berufen“, wenngleich die Tradition der lutherischen Kirche diese Linie erst wieder neu entdecken musste.

Nach CA 28 hat jeder Christ - analog zu demokratischen Grundsätzen - das Recht, geistliche Fragen zu beurteilen und den kirchlichen Amtsträgern zu widersprechen: „Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gotts Befehl in solchem Falle, daß wir nicht sollen gehorsam sein“.(56)

In der Theologie der altprotestantischen Orthodoxie finden wir dagegen eine aristokratisch-oligarchische Leitungsstruktur durch die Amtsträger (doctores). Hutter bringt es auf den Begriff: "Nos vero contendimus, Formam Regiminis Aristocraticam esse optimam, et ecclesiae in his terris militanti rectissime competere."(57) "Quo modo primitiva Ecclesia ab Apostolis gubernata est, eodem omnibus temporibus ecclesia administrabitur. Atqui Aristocratice eam Apostoli gubernarunt."(58)

Im 19.Jahrhundert kam allmählich "in der Errichtung von Synoden als kirchenleitenden Organen der Grundgedanke einer Ordnung der Kirche von unten nach oben zum Ausdruck".(59) Die früheste Landeskirche mit demokratisch gewählten Synoden/Presbyterien: Es entstand in "Baden 1821... eine Presbyterial- und Synodalverfassung"(60),(61).

Ab 1918 "nahm die evangelische Kirche wesentliche Elemente der alten Synodalordnungen auf und lehnte sich im Übrigen an die Prinzipien der neuen demokratischen Staatsverfassung an."(62)

Demokratiekritische Positionen argumentieren oft mit den Erfahrungen des Kirchenkampfes, insofern dort bei demokratischen Wahlen die Deutschen Christen siegten. Jedoch wurden "die Wahllisten durch den jeweiligen Gauleiter festgelegt. Eine Wahl im eigentlichen Sinne fand .. in ganz Deutschland nicht statt."(63) In "der braunschweigischen Landeskirche gab es .. außer den DC ... keine weitere Liste. In Württemberg wurde die Sitzverteilung zwischen DC und Kirchenregierung vereinbart, so dass nur noch die Zustimmung zu geben war."(64) Es waren also nicht demokratische, sondern die "unter erheblichem staatlichen Druck durchgeführten 'braunen Synodalwahlen'".(65)

Man findet im evangelischen Raum bis in die Gegenwart sehr oft eine große Zurückhaltung gegenüber der kirchlichen Demokratie: Ein berühmt gewordenes Zitat von Wilhelm Maurer aus dem Jahr 1955 (66) wird bis in unsere Tage wiederholt wird: "'Niemand hat es bis heute fertiggebracht, ein demokratisch waltendes Kirchenregiment theologisch zu begründen.'".(67)

Ganz im Sinne der Position von Papst Franziskus(68) heißt es, dass in "der röm-kath. Kirche .. dagegen die Übernahme demokratischer Strukturen wegen der wesenhaften Verschiedenheit von Klerus und Laien unmöglich. Jede rechtsbedeutsame Teilhabe an der Leitungsgewalt ist ... an den Klerikerstand gebunden".(69)

Jedoch liest man auch Plädoyers für kirchliche Demokratie aus dem Mund von katholisch-liberalen Vertretern: Es "scheint das demokratische Prinzip der biblischen Vorstellung von der Kirche als dem Volk Gottes angemessener als ein hierarchischer Patriarchalismus".(70)

"Umfrage vom November ... der deutschen Katholikinnen und Katholiken ... 87 Prozent sind für demokratische Wahlen kirchlicher Führungspersonen" (Annette Zoch: Katholizismus. Von der Kirche zum Kirchlein, Süddeutsche Zeitung vom 20.2.2024, S. 4)

Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken beschloss am 18./19.11 2016 die Erklärung "Synodalität. Strukturprinzip kirchlichen Handelns", wo es in Punkt 1.5. heißt: "Umgekehrt bedarf es innerhalb der Römisch-katholischen Kirche noch großer Anstrengungen, um Menschen, die auf allen Ebenen nach Formen der Partizipation und demokratischen Strukturen suchen, diesen Freiraum auch innerhalb der kirchlichen Strukturen zu bieten."

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7. Demokratie im Staat und in der Kirche: Gemeinsamkeiten

7.1. Die Kirche in ihren Entscheidungsvollzügen als Teil des Regiments zur Linken

Wenn in der Kirche in den legislativen Gremien der Synoden und Kirchenvorstände und den exekutiven Gremien der Kirchen- und Gemeindeleitung Entscheidungen getroffen werden, dann ist die Kirche vor allem dem Regiment zur Linken (ecclesia late dicta, militans), der weltlichen, sünd- und mangelhaften Sphäre, zuzuordnen, in der sich Gottes Wirklichkeit und Wahrheit nicht unmittelbar verwirklicht, sondern sich bei ihren Gliedern nur gebrochen manifestiert.

Meinungsverschiedenheiten über geistlich entscheidende Fragen gäbe es im Regiment zur Rechten, der paradiesischen Sphäre, nicht, sondern nur Einmütigkeit. Manche kirchliche Demokratiekritiker setzen in ihrer Argumentation voraus, dass in der realen Kirche das Regiment zur Rechten bzw. die ecclesia vere sanctorum/triumphans vorherrscht.

Weil aber die Wirklichkeit des Regiments zur Linken vorherrscht, passt die Entscheidungsmethode der Demokratie, die nur bei Meinungsverschiedenheiten ihren Platz hat.(71)

7.2. Derselbe Ausgangspunkt: Ethik der Gleichheit und Wahrheits-Differenz

Was von der Demokratie allgemein gesagt wurde, gilt grundsätzlich und zunächst einmal ohne Einschränkungen auch für die Kirche. Auf dieser ersten, formalen Ebene sollten sich der demokratische Staat und die Kirche nicht unterscheiden.

Man könnte einwenden, damit wäre die Kirche verweltlicht und die nötige Differenz wäre verkürzt. Es ist aber umgekehrt: Der demokratische Statt ist – zumindest implizit – aufgrund seiner Demokratie so vom christlichen Wesen durchzogen (unbeschadet der Tatsache, dass man auch ohne Glaubensvoraussetzung die Wahrheit dieser Methode erkennen kann (S.o. Kap. 3, Unterpunkt 3.1.)), dass die Durchführung einer fairen demokratischen (auch staatlichen) Abstimmung quasi ein impliziter, anonymer Gottesdienst ist.(72)
Theologisch sind diese Überlegungen auch im trinitarischen Wesen Gottes und in der Christologie gegründet, durch die eine disparate Trennung des Göttlichen und Weltlich-Menschlichen aufgehoben ist, und die menschliche und die göttliche Natur – bei aller notwendigen Unterscheidung - "untrennbar" miteinander verbunden sind.
Eine liberale katholische Stimme formuliert es so: "Demokratisches Dasein verträgt keine doppelte Anthropologie, d.h., ein Mensch kann nicht als Staatsbürger zwar in einem demokratischen, als Christ jedoch in einem absolutistisch-hierarchischem Gemeinwesen leben. Mitverantwortung im geistlichen u. umfassenden Sinn zu gewähren ist die notwendige Aufgabe der Kirche von morgen!"(73) Dann liegt zunächst nur ein Unterschied darin, dass im demokratischen Staat die christlichen Wurzeln implizit, in einer demokratischen Kirche aber explizit vorhanden sind. Das heißt, die Kirche sollte voll und ganz und durchgängig demokratisch organisiert sein.

Auch religiöse Wahrheitsansprüche werden nicht unmittelbar von Gott mitgeteilt, sondern vermittelt durch die Sprache von (gläubigen) Menschen. "Trifft es zu, daß vom Handeln der Kirche immer nur unter Bezug auf das Wirken bzw. Zusammenwirken menschlicher Subjekte konkret die Rede sein kann, dann gilt der Grundsatz, daß kirchliches Handeln nur dann als bestimmungsgemäß zu beurteilen ist, wenn es den Unterschied zwischen menschlicher Wirklichkeit und Wirklichkeit Gottes nicht aufhebt."(74)

Sehr oft treten auch im kirchlichen Raum Meinungsverschiedenheiten auf. Dabei "gibt es kein Verfahren, mit dessen Hilfe sich die Kirche im Einzelfall vergewissern könnte, welche von mehreren möglichen Entscheidungen nun die vom Heiligen Geist gebotene ist."(75) Dann erst kann die Demokratie auf den Plan treten. Nur sie trägt der Wahrheitsdifferenz des einzelnen Menschen und Christen gegenüber der absoluten Wahrheit (Gottes) Rechnung(76) und der Gleichheit, die aus der (geschöpflichen) Bezogenheit, Relationalität des Menschen zum anderen(77) folgt.

Sollte nun das Argument angeführt werden, die Demokratie selbst werde doch auch mit einem Wahrheitsanspruch vorgetragen, dann ist wie oben in Kapitel 5 (im Postmodernismus-Streit) zu antworten, dass dieser Wahrheitsanspruch ein vollkommen anderer als der Wahrheitsanspruch einer inhaltlicher Position ist, indem er - sozusagen auf einer Meta-Ebene - nichts anderes behauptet als die Vielfalt der Positionen, die dieser menschlichen Wahrheit Gottes widerspiegelt.

Auch in der Kirche gilt die formallogische Einsicht, dass – mit Ausnahme des Losverfahrens – die einzige Alternative zur Demokratie die Diktatur ist.

7.3. Das Amt als Ermöglichungs- und Gewährleistungsfunktion kirchlicher Demokratie

Gemeindliche Demokratie findet ihren kirchlich-sprachlichen Ausdruck unter anderem im Priestertum aller Gläubigen. Genau wie die staatliche Demokratie nur mit einem verfassungsrechtlichen Wahrheitsanspruch und damit in einem strukturellen Rahmen verwirklicht werden kann(78), so braucht auch kirchliche Demokratie und das Priestertum aller Gläubigen eine solche Struktur. Das sind natürlich die Kirchenverfassung, die Synode, aber gerade auch die kirchlichen Ämter. Die Aufgabe des exekutiven Amtes ist es auch, die synodalen, gesamtkirchlichen Beschlüsse gegen einzelne undemokratische Personen zu verteidigen, also kirchenrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese demokratischen Entscheidungen missachtet werden. Denn es „darf dort, wo mehrere Christen zusammen sind, nicht einer sich das nehmen, was allen gehört.“(79) Da wo die Kirche als Gemeinschaft aller spricht, kann nicht jeder beliebig als ihr Sprecher, Pfarrer auftreten, sondern die Kirche muss demokratisch entscheiden, wer sie öffentlich vertritt. Deshalb „ist es um der Liebe und der Ordnung willen notwendig, daß Christen darüber eins werden, wem sie die Wahrnehmung der öffentlichen Verkündigung und Gemeindeleitung übertragen wollen, ohne daß sie dadurch selbst aufhören, Priester zu sein."(80)

So wie - wie in Kapitel 5 gezeigt - die Demokratie als Struktur etabliert sein muss, diese Struktur aber nichts anderes verwirklicht als die Vielfalt der Demokratie - so muss das Amt, das aufgrund der Vielfalt der getauften Priester als Struktur der Einheit erforderlich wird, genau und nicht mehr als die Ermöglichung dieses Priestertums aller Getauften zum „Inhalt“ haben, nämlich „dass das besondere Amt der Kirche, welches durch die Ordination vermittelt wird, seinem Wesen und seiner Eigenart nach ganz im Dienst der Realisierung des Priestertums aller Getauften steht."(81)

Dabei ist die ständige demokratische Fundierung und Kontrolle des kirchlichen Amtes entscheidend, um die kirchliche Demokratie zu sichern und zu verwirklichen: „Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Ihr sind die anderen Organe für ihre Amtsführung verantwortlich."(82) Letztlich sollte deshalb der EKD-Ratsvorsitzende analog zum Amt der Kanzlerin, die Landesbischöfin analog zum Ministerpräsidenten und der Pfarrer analog zur Bürgermeisterin gesehen werden. Entsprechendes soll dann für die legislativen Gremien gelten: Die Landessynode ist analog zum Landtag, der Kirchenvorstand analog zum Gemeinderat zu sehen,…

7.4. Das Losverfahren als besondere Entscheidungsmethode

Die Bibel kennt das Gebet um Gottes Eingreifen im Losverfahren(83). So sympathisiert Slenczka damit, daß im Falle von "Polarisierungen bei Personalentscheidungen ... bei gemeinsam geprüfter Qualifikation die letzte Entscheidung durch das Los im Gebet gefällt wird."(84)

Dies wäre in der Tat eine 3.Methode(85) neben den sonst kontradiktorischen Alternativen von Demokratie und Diktatur. Allerdings wird diese Methode kaum Anhänger für den durchgängigen kirchlichen Gebrauch finden.

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8. Kirchlich-Theologische Widersprüche gegen Demokratie

Noch in diesen Jahren gibt es Stimmen, die Demokratie nicht als eine genuine und notwendig aus dem christlichen Glauben folgernde Entscheidungsmethode ansehen(86), ihr deshalb im staatlichen Raum zurückhaltend-positiv, neutral oder sogar gleichgültig gegenüberstehen und gegenüber ihrer Anwendung im kirchlichen Bereich sehr zurückhaltend sind: „Demokratisierung der Kirche kann jedenfalls kein Selbstzweck sind und ist kein Wert an sich.“(87) – „Es ist sehr genau zu prüfen, ob und wieweit die Übertragung des politischen Modells der Demokratie auf andere Lebensbereiche wie … Kirche … möglich ist.“(88)

Demgegenüber vertrete ich hier die Meinung, dass Demokratie einen Wert an sich darstellt, einen absoluten Rang hat(89), weil sie als notwendiger Kernwert und Kernmethode nicht nur aus einer allgemein-philosophischen Wirklichkeitsanalyse, sondern speziell auch aus der christlichen Ethik folgt.(90) Das ökumenische Papier „Demokratie braucht Tugenden“ stellt in dieser Perspektive eine besondere Nähe zwischen der Demokratie und dem christlichen Menschenbild her(91). Insofern verbietet sich in der Tat eine „doppelte Anthropologie“(92) im Blick auf Kirche und Staat.

8.1. Begründungsdefizite erforderten ein (kirchlich-)vordemokratisches Fundament

Anders als bei den weiteren Punkten in diesem Kapitel (ab 8.2.), die sich kritisch mit der Demokratie innerhalb der Kirche befassen, betrachet der kritische Einwand hier in Kap 8.1. Demokratie im staatlichen und kirchlichen Bereich: "Die Werte, auf denen die Demokratie ... beruht, werden durch einen moralischen Glauben erkannt: Sie sind nicht rational zu begründen“(93). Dieser Einwand erscheint auf den ersten Blick differenziert und kritisch. Er behauptet aber mit dem scheinbar kritischen Moment des "moralischen Glaubens" eine axiomatische, der Rationalität entzogene, vordemokratische Dimension: Dieser "moralische Glaube" braucht eine außerhalb der Gruppe gleichberechtigter Menschen (Christen, die z.B. paritätisch in einer Synode repräsentiert werden) stehende Institution, die ihn autoritär definiert, weil diese von sich eine besondere Unmittelbarkeit zur (göttlichen) Wahrheit behauptet (also z.B. das Papstamt). Damit existiert die behauptete Demokratie nicht, sondern ist mehr oder weniger durch diese externe, vorgeschaltete Begründung ausgeschaltet.

Stattdessen wurde eine axiomfreie rational-ethische Begründung von Demokratie schon entfaltet, und zwar zunächst durch ihre Fundierung in der Gleichheit der Menschen (Kap 2.), die ihrerseits wiederum rational begründbar ist (Kap 3. und besonders Anmerkung 9).

8.2. Einmütigkeit

Ein weiteres christliches Argument gegen die demokratische Methode in der Kirche ist die fehlende Einmütigkeit: Demokratische Entscheidungen beinhalten eine bestimmende Mehrheit und überstimmte Minderheiten, letztlich also einen Dissens. Wahrheit und vor allem Glaube aber sind nur ein einziges, und deshalb gehöre zur (christlichen) Wahrheit die Einheit ("dass sie alle eins seien" (Johannesevangelium 17,11)) Hier wird damit argumentiert, „Demokratie sei Herrschaft, Kirche aber baucht die bessere, einmütige Geschwisterlichkeit.“(94)

Die in der Stimmenauszählung dokumentierte Unterscheidung in Mehrheit und Minderheit passe nicht zur Kirche: "Wo im geistlichen Bereich Stimmen ausgezählt werden müssen, ist etwas falsch gelaufen"(95). Auch die staatlich-demokratische Anerkennung eines Dissenses durch die Zuteilung wichtiger parlamentarischer Rechte an die Opposition passe nicht zur Kirche: "So wichtig auch die Opposition in der weltlichen Demokratie sein mag ..., in der Kirche ist sie ... fehl am Platz. Hier sei an die Mahnung des 1.Korintherbriefes zur Einheit erinnert."(96)

Diese Feststellungen sind alle wahr und wichtig. Sie sind aber keine Argumente gegen eine vollständige Demokratisierung der Kirche und auch nicht für eine nur eingeschränkte kirchliche Demokratie. Einmütigkeit ist das biblische, paradiesische und kirchliche Ideal. Wo sie herrscht, ist eine wichtige Voraussetzung der ecclesia vera und stricte dicta gegeben, und Demokratie ist dann nicht erforderlich.

Demokratie setzt erst bei bleibenden Meinungsverschiedenheiten ein(97). Wenn es also zur Zeit nicht möglich ist, diese ecclesia vera zu verwirklichen und wir es mit der ecclesia late dicta(98) zu tun haben, dann stellt sich die Frage nach dem Umgang der unterschiedlichen, sich auf die Glaubenswahrheit berufenden Menschen und Gruppen und ihre Machtverhältnisse untereinander. Dann ist die Demokratie die Methode, die der christlichen Ethik am meisten entspricht.(99)

Um das Ziel der Einmütigkeit z.B. bei synodalem Dissens zu erreichen, ist grundsätzlich ein Verhalten gut, bei dem es darum geht, "nicht ... den Gegner zu besiegen, sondern den Bruder in Christus zu gewinnen und festzuhalten."(100) Da dieser Satz aber mit einer demokratiekritischen Absicht geschrieben wurde, ist mit oben genannten Argumenten zu fragen, was zu tun ist, wenn man „den Bruder dauerhaft nicht gewinnen kann“. So scheint der Satz versteckte sprachliche Herrschaftsansprüche zu enthalten, insofern das „Gewinnen“, „Überzeugen“ nur in einer Richtung, nämlich hin zur eigenen (für göttlich wahr gehaltenen) Position gedacht wird – im Gegensatz zu einem herrschaftsfreien, auf Gleichheit beruhenden Dialog.

8.3. Berufung auf Gott statt auf die Menschen

Hier werden kirchendemokratie-kritische Positionen zusammengefasst, deren Ansichten insofern dieselbe theologische Grundstruktur haben, als sie meinen, dass demokratisch-menschliche Entscheidungen der monarchischen Souveränität Gottes widersprechen. Etwas vereinfacht könnte man die Frage formulieren: "Entscheiden Menschen oder Gott in der Kirche?" - "Ist das Göttliche oder das Weltlich-Menschliche in der Kirche bestimmend?"

Eine solche kritische Stimme behauptet, es seien (demokratische) "Synoden nicht von ihrem geistlichen Wesen her bestimmt, sondern in Analogie zu den staatlichen Verfassungen"(101), und es sei eine solche "Synode ... ungeistlich und säkular"(102).

Konkretisiert wird - noch in einer Promotion aus dem Jahr 2010 - diese der Demokratie scheinbar entgegenstehende göttliche Dimension unter Bezug auf die Autorität der göttlichen Bibel: "Die Vereinbarkeit von Volkssouveränität und Kirche scheitert bereits daran, dass die Kirche an ihren Auftrag, an Bibel und Bekenntnis gebunden ist."(103) - Und selbst in einem kirchendemokratie-freundlichen Aufsatz liest man noch im Jahr 2013: Es sei: „der Kirche in der Bindung an das Wort Gottes – die völlige Übernahme des demokratischen Strukturprinzips verwehrt.“(104)

Eine analoge Argumentation finden wir bei der Frage nach dem Souverän bei der Einsetzung kirchlicher Amsträger: "Die evangelische Seite darf das Pastorenamt nicht als Delegation der Gemeinde, sondern muß es als institutio Jesu Christi verstehen, ... als deren apostolische Repräsentanz der Gemeinde als ganzer vorgeordnet."(105) Härle fasst diese Positionen zusammen: "Dieser Auffassung zufolge entstammt das besondere Amt nicht der Gemeinde, sondern steht ihr als eine besondere Stiftung Jesu Christi von Anfang an gegenüber."(106)
In diesem Sinne äußern sich auch katholische(107) Stimmen, vor allem auch Papst Franziskus 2014 mit der Bemerkung, Bischöfe würden durch den Heiligen Geist berufen, aber nicht durch Menschen mit einer Mehrheitsentscheidung.(108)

Zusammengefasst wird kritisiert, dass "Mehrheitsbeschlüsse im Namen der Kirchen handeln sollen'. Geistliche Entscheidungen jedoch könnten nur von einzelnen gefällt werden."(109)

Der theologische Kern der Argumentation ist die wichtige Feststellung, dass Gott und seine ewige Wahrheit das Fundament der Kirche und kirchlicher Entscheidungen sein sollen und nicht menschlich-weltliche, aus dem Moment geborene Positionen. Macht man diese kritische Position stark (Das wird im folgenden Kapitel geschehen.), dann ist jedoch der Begründungszusammenhang für eine demokratisch-synodale Kirchenleitung selbst in keiner Weise tangiert, geschweige denn widerlegt, und andere Methoden als die demokratische, also diktatorische sind hiermit nicht begründet. Dass Gott durch den Heiligen Geist regieren soll, beinhaltet in keiner Weise, dass der Heilige Geist sich nur bei einzelnen oder einer Minderheit findet ("In der katholischen Kirche entscheidet nicht die Mehrheit, sondern der Heilige Geist, pflegen jene in der Kirche zu sagen, die offene Diskussionen nicht wollen. Als ob damit ausgemacht sei, dass Geist ihnen ums Haupt flattert."(110)). Kurz gesagt: Der Glaube an die Souveränität Gottes stellt grundsätzlich keinen Widerspruch zur demokratischen Entscheidungsmethode dar, die hier gerade als Ausdruck christlichen Glaubens und Ethik entfaltet wurde. Die monarchische Autorität Gottes und die demokratische Entscheidungsvollmacht der ganzen Gemeinde sind keine Gegensätze, sondern gehören stattdessen direkt zusammen.

Ebenso sind die kirchlichen Ämter von Gott, von Christus eingesetzt, aber eben als demokratische. Liberale katholische Stimmen vertreten auch diese Position: "Die Tatsache, daß die kirchliche Vollmacht von Gott und nicht vom Volk ausgeht, schließt nicht aus, daß die jeweiligen Inhaber der kirchlichen Vollmacht auf demokratische Weise bestellt, kontrolliert und mitwirkend begleitet werden. ... kann im Durchschnitt der Fälle so eher dem Willen Gottes entsprochen werden, besonders dann, wenn andernfalls religiöse oder sonstige Egoisten ... einen überdurchschnittlichen Einfluß auf die Bestellung von kirchlichen Ämtern und deren Ausübung besitzen."(111)

Auch hier gilt das schon Entfaltete: Der Wille des souveränen Gottes, auch im Blick auf die Besetzung kirchlicher Ämter begegnet uns nicht unmittelbar, sondern nur vermittelt durch die Sprache verschiedener Menschen(112). Wenn verschiedene Menschen unter Berufung auf Gott unterschiedliche Meinungen vertreten, ist durch die Berufung auf die Souveränität Gottes eine Meinungsverschiedenheit nicht hinreichend entschieden. Dann stellt sich wiederum die Frage: Wie gehen wir damit um – demokratisch oder hierarchisch-diktatorisch?(113)

Analysiert, dekonstruiert und kritisiert werden muss dagegen die Folgerung, dass aufgrund der - unbestrittenen - Souveränität Gottes (als Voraussetzung) der Schluss gezogen werden müsse, dass Demokratie in der Kirche eingeschränkt oder abgelehnt werden muss. Dieser Schluss beruht auf der – manchmal impliziten – Behauptung eines Kirchenmitglieds, es bestünde keine Gleichheit zwischen den Kirchenmitgliedern, und er hätte einen besseren, weil unmittelbareren Zugang zur Wahrheit der göttlichen Souveränität als andere. Deshalb müsste und könnte er (oder eine Minderheiten-Gruppe) Entscheidungen treffen, ohne auf die demokratische Mehrheit zu hören: eine religiös verschleierte Diktatur, die sich in der Behauptung zeigt, dass "geistliche Entscheidungen .. nur von einzelnen gefällt werden"(114) können.

8.4. Mitsprache der "Laien" trotz fehlender Demokratie

Ein - praktisches – weiteres Argument für eine hierarchische Kirchenstruktur ist nun überhaupt nicht schlüssig: In einer hierarchischen Kirchenstruktur könnten doch die mit undemokratischen Vollmachten ausgestatteten Amtsträger auf die Mitglieder hören, Beratungsgremien einrichten und somit das demokratische Element verwirklichen. Dabei wird übersehen, dass der Grundakt, von dem alles weitere abhängt, in der diktatorischen Vollmacht des Amtsträgers liegt: Er entscheidet, wann und in welchem Umfang er die Mehrheitsstimme der Gemeinde berücksichtigt. Letztlich ist er wiederum der, der alles alleine entscheidet, und die demokratische Mitsprache hängt von seiner „Gnade“ ab. Wie in einer mathematischen Klammer steht vor allen Akten der Gemeindebeteiligung das Minus des undemokratischen letzten Wortes des Amtsträgers. Wie schon in Kapitel 2 und 8.1. dargelegt, ist in Fällen der Einmütigkeit Demokratie gar nicht erforderlich. Die problematischen Situationen sind diejenigen bleibender Meinungsverschiedenheiten. Wenn dann ein Amtsträger das letzte Wort hat, dann hat er alle Möglichkeiten, den Ausgang des Konfliktes nach seinem Willen zu entscheiden.

8.5. Die freiwillige Mitgliedschaft in einer undemokratischen Gruppe (Kirche) als hinreichender demokratischer Akt

Nun könnte argumentiert werden, dass zwar der Staat auf allen Ebenen demokratisch organisiert sein müsse, da die Bürger ihm nicht entkommen können(115). Die Kirche sei aber nur eine Gruppe im Staat, und wem ihre hierarchisch-diktatorische Struktur nicht passe, der könne austreten, und schon dadurch bewege er sich durchgängig im demokratischen Raum.

Umgekehrt sei – wenn man sich in einem Staat mit Religionsfreiheit bewege und jederzeit austreten können – die fortgesetzte Kirchenmitgliedschaft nichts anderes als ein impliziter demokratischer Akt der Zustimmung zu dieser Kirche(116) auch mit ihrer z.B. hierarchisch-diktatorischen Struktur. Damit seien (wie bei einem mathematischen Klammerausdruck) alle weiteren undemokratischen Akte dieser Kirche mit einem grundlegenden Demokratie-Plus-Vorzeichen versehen und letztlich eben doch demokratisch. Dieses Argument enthält eine gewisse Plausibilität.

Trotzdem ist damit in keiner Weise begründet, warum nach dem ersten demokratischen Akt der Mitgliedschaft selbst die weiteren Vollzüge in der Kirche undemokratisch ablaufen sollen.

Auch muss dann deutlich darauf hingewiesen werden, dass im Unterschied zu durchgängig demokratisch organisierten Kirchen in dieser Kirche ein echter demokratischer Akt nur am Anfang steht und die Mitglieder sich freiwillig einer undemokratischen Hierarchie unterwerfen.

8.6. Echte Demokratie nur für kirchliche Einzelbereich geeignet

Nun ist natürlich eine Kirchenverfassung denkbar, in der die Kirchenverfassung klar abgegrenzte Teile des kirchlichen Lebens der demokratischen Entscheidung der Gemeindeglieder zuweist, zum Beispiel den Finanzsektor im Unterschied zu dogmatischen Fragen. Aus der hier dargelegten Position der christlich-ethischen Maxime der Demokratie wird man die demokratischen Teilbereiche begrüßen und die undemokratischen Teilbereiche einer Kritik mit dem Ziel unterwerfen, sie auch noch zu demokratisieren.
Auch ist diese Form kein Beleg dafür, dass es eine Mischung aus Diktatur und Demokratie geben kann, denn in den jeweiligen Teilbereichen herrscht eben entweder komplette Demokratie (hier: Finanzen) oder komplette Diktatur (hier: Dogmen).

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9. Die spezifische Differenz einer kirchlichen zu einer staatlichen Demokratie -

Zusätzliche Aspekte einer kirchlichen Demokratie

Im Folgenden wird deutlich werden, dass die spezifische Differenz kirchlicher Demokratie zum Staat nicht in einem Gegensatz besteht, sondern nur in einer Ergänzung, in der dann die säkular-weltliche Demokratie "aufgehoben" ist. Dementsprechend soll die Besonderheit einer kirchlichen Demokratie gegenüber dem Staat nicht darin liegen, dass die Mehrheitsstimme der Gemeinde nur beratend zu hören ist oder dass man Demokratie nur in Teilbereichen zulässt.

Nein, auf der Grundlage einer vollen und uneingeschränkten formalen Demokratie auf der ersten und formalen Ebene - wie im demokratischen Staat – zeigen sich im weiteren demokratischen Vollzug, analytisch gesprochen auf der nächsten Ebene des demokratischen Vollzugs, besondere christliche Aspekte, christlich-theologische Leitlinien. Allerdings ist nun verhindert, dass die Berufung auf Jesus Christus zur Ablehnung von Demokratie führt und zur Durchsetzung eigener undemokratischer Machtansprüche instrumentalisiert werden kann.

Die Orientierungspunkte für einen Christen (Kirchenvorsteher, Synodaler,....) bei einer kirchlichen Abstimmung sind letztlich die Grundlagen des Glaubens und Bekenntnisses und vor allem der christlichen Ethik. Aber auch deren genaue Auslegung und Anwendung sind sehr umstritten, je mehr man ins Detail geht, weshalb dann auch darüber nur demokratisch abgestimmt werden kann.(117)

Deshalb möchte ich hier die spezifisch christlichen Abstimmungs-Leitlinien so allgemein wie möglich halten, damit sie weitestgehend konsensfähig sind.

Diese Leitlinien sind im Kern orientiert an der unüberbietbaren Allgemeinheit, der Ewigkeit, der Dauerhaftigkeit des Wesens Gottes, während ein politischer Wähler, Abgeordneter sich von endlichen Gesichtspunkten leiten lassen kann, z.B. von zeitlich aktuell momentanen Überlegungen oder auch von partikularen Gruppen-/Lobby-/National-/Kontinent-Interessen.

Folgende Punkte spiegeln die Ewigkeit Gottes unter den Bedingungen der diesseitigen ecclesia militans bestmöglich wieder: "Tradition", "Einmütigkeit" und "Ökumene".

9.1. Tradition

Das zeitlich Absolute wird Ewigkeit genannt, und die Tradition kommt dieser näher als die Abstimmung aufgrund einer kurzfristigen Perspektive.

Die in der Kirche Abstimmenden sollen nicht nur den zeitlich-aktuellen Moment im Blick haben, sondern die Allgemeinheit Gottes in zeitlich-historischer Gesamt-Perspektive, also in Geschichte und Tradition ihrer Kirche.

Hier kann auch eine höhere Mehrheitshürde (z.B. 2/3-Mehrheit bei grundsätzlichen Änderungen der Kirchenverfassung, Abwahl des Bischofs, ...) diese Stetigkeit gewährleisten und trotzdem demokratische Grundsätze beachten.

9.2. Größtmögliche Einmütigkeit und Minderheitenschutz gegenüber den kirchlichen Gruppen

Die Kapitel 9.2. und 9.3. zielen darauf ab, die Absolutheit Gottes sozusagen räumlich widerzuspiegeln,
insofern innerhalb einer Kirche die Mehrheitsgruppe den Raum ihres Abstimmungs-Blickwinkels
- zum einen auch auf die Minderheitengruppen erweitert (9.2.) und
- zum anderen auch auf die weiteren Kirchen weltweit (Ökumene) (9.3.).

Es geht in diesem Kapitel um die ethische Leitlinie der größtmöglicher Einmütigkeit, so dass möglichst wenige Individuen ausgeschlossen sind. Einmütigkeit, also der Zustand, in dem alle Gemeindeglieder die eine Wahrheit erkennen, ist ein paradiesischer Zustand der ecclesia triumphans. Hier im Kapitel 9.2. wird auch das Bestreben ausgedrückt, doch möglichst viel von der ecclesia triumphans, möglichst viel präsentisches Reich Gottes (zur Rechten) zu verwirklichen(118), auch wenn sich Einstimmigkeit oder große Mehrheiten nur ab und zu erreichen lassen. (Der umgekehrte Schluss wäre ein logischer Fehler, dass jede Einstimmung ein hinreichendes Zeichen für das vollkommene Wirken des Heiligen Geistes in der Synode ist.)

Die Annäherung an das Ziel der Einmütigkeit findet sich auch im Grundsatz des magnus consensus(119). Damit ist ein Wahrheitsmoment der kirchlichen Demokratiekritiker(120) aufgehoben (einerseits aufbewahrt und gewürdigt; andererseits eben nur auf der zweitobersten Stufe gewürdigt, und insofern ist ihr fundamentaler, antidemokratischer Ansatz aufgehoben im Sinne einer Beseitigung. Aufgehoben im Sinne eines höheren, würdigeren Platzes ist ihr durchaus geistliches Anliegen der Einmütigkeit nun insofern, als diese geistliche Einheit erst ihren vollen Wert entfaltet, wenn sie nicht per Leitungsmacht, sondern aus persönlicher Überzeugung durch demokratische Entscheidungen möglichst vieler Gemeindeglieder zum Tragen kommen.).

Der Politiker und kirchliche Synodale Gustav Heinemann formulierte 1971: "Das Überstimmen von Minderheiten kann darum auf einer Synode nur ultima ratio sein."(121) Dieses kirchliche Einmütigkeitsprinzip entspricht auch einem Grundsatz im Konzept einer gemeinschaftsbezogenen "starken Demokratie" des Politologen Benjamin Barber.(122)

Jedoch ist hier immer Wachsamkeit geboten. Wer den ethischen Wert von Einheit/Brüderlichkeit verwendet, könnte diesen auf subtil-implizite Weise wiederum auf die oberste Stufe setzen und dies mit der Absicht tun, seine Position kompromisslos durchzusetzen, indem er das Gegenüber unter den moralischen Druck setzt, doch in Beachtung christlicher Einmütigkeit sich seiner Position anzuschließen. Die „Terminologie von … Brüderlichkeit ist eine durchaus zweideutige Sache. Sie ist gut und richtig, wenn damit an den Sinn der Kirchenleitung … erinnert wird. Sie wird problematisch, wenn dadurch verschleiert wird, daß auch in Kirchen Macht ausgeübt wird.“(123)

9.3. Weltkirche - Ökumene

Das räumlich Absolute wird Unendlichkeit genannt, und eine weltweite Perspektive kommt dieser näher als eine lokale oder nationale. Der kirchlich Abstimmende und Delegierte soll bei seinen Entscheidungen die Christen in anderen Lebenswelten und Lebensräumen beachten: "Das Problem des magnus consensus ... hat .. . auch eine Außenseite, und da geht es um das Gespräch mit der Ökumene insgesamt."(124)
Wendt betont "die ökumenische Bezogenheit jeder partikular-kirchlichen Synode, ihre an der Einheit des Leibes Christi ... orientierte Funktion im Verhältnis der örtlichen zu denn überörtlichen ecclesiae particulares und zur ecclesia universalis hin."(125)

9.4. Grenzen der 3 Leitlinien

Da die drei Leitlinien nicht identisch sind mit der ewigen Wahrheit Gottes, könnten sie im Extremfall zu Fehlurteilen führen und müssen dann vom Abstimmenden vollkommen übergangen werden, z.B. wenn der Abstimmende zur Überzeugung kommt, dass in einer Frage die bisherige Tradition, die Mehrheit der gegenwärtigen Kirchen weltweit oder gewichtige Minderheiten der eigenen Synode/Kirche im Gegensatz zur Wahrheit Gottes stehen (z.B. der Umgang mit Sklaverei, Frauen und Queers/Homosexuellen in der Kirchengeschichte).

Der im kirchlichen Raum oft kritisierte sogenannte "Zeitgeist" ist hierbei irrelevant und neutral gegenüber der Wahrheit. Das heißt, weder ist der Zeitgeist irgendwie Abstimmungsleitlinie noch bedeutet die Leitlinie der Tradition, dass der Zeitgeist immer abzulehnen ist, z.B. kann gerade der Zeitgeist die Wahrheit vertreten, wenn die Tradition bisher irrte. Es darf also keine Normativität des Historischen geben, und die Geschichte ist kontingent gegenüber der Wahrheit.

9.5. Durchsetzung der spezifisch kirchlichen Abstimmungs-Leitlinien

Damit der Basiswert von Gleichheit/Demokratie nicht zerstört wird, können diese allgemein verbindlichen Leitlinien nicht als undemokratische Verordnung durchgesetzt werden, sondern nur "sine vi humana, sed verbo"(126) als Appell den Abgeordneten der Synode vorgetragen werden. Der Form des Appells entspricht besonders die Form der Predigt, weshalb es in der ELKiB z.B. gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Kirchenvorstandssitzung mit einer Andacht zu beginnen(127) und ein Gottesdienst zu Beginn jeder Synode gefeiert wird.

10. Die praktische Umsetzung des grundsätzlich-theoretisch Erkannten

Dieser Artikel gibt grundsätzliche theologische Antworten und damit auch Zielvorgaben für die Praxis, was Aufgabe jeder Theorie ist.

Eine weitere Frage ist es, wie das als wahr Erkannte praktisch verwirklicht werden kann. Um das als wahr Erkannte endgültig praktisch zu verwirklichen, wäre es das Ideal, alles sofort zu praktizieren, also auf einen Schlag undemokratische Strukturen zu demokratisieren. Dass dies nicht unbedingt weise ist und das endgültige gute Ziel behindern kann, zeigt die historische Praxis.

Im staatlichen Bereich bietet Indien (auch Brasilien) als größte Demokatie der Welt zwar ein praktisches Beispiel dafür, dass es praktikabel und erfolgreich sein kann, von einem Tag auf den anderen (1947 seit der Unabhängigkeit) die volle Demokratie einzuführen. Misslungene Beispiele z.B. in Zimbabwe oder jüngst einigen arabischen Staaten zeigen aber, dass es manchmal zielführender sein kann, schrittweise vorzugehen, wie wir es derzeit z.B. in China oder auch in Marokko erleben.

Im kirchlichen Raum müsste vermutlich eine unmittelbare Demokratisierung in den durch vielfältige (auch gesellschaftliche) hierarchische Traditionen geprägten (meist orthodoxen) Kirchen des Nahen Ostens viel langfristiger angelegt werden als bei den von Basisgemeinden geprägten Christen Lateinamerikas, bekanntlich der Heimat von Papst Franziskus.

11. Zusammenfassendes Beispiel

An einem fiktiven Beispiel sollen noch einmal die Prioritäten und Verhältnisse zugespitzt werden: Wenn es eine Weltsynode der Christenheit mit demokratisch gewählten Vertretern gäbe und an diese appelliert/gepredigt wurde, bei Ihren Entscheidungen, die Ewigkeit/Allgemeingültigkeit der göttlichen Glaubenswahrheit in Raum und Zeit zu beachten, dann müssen ihre Entscheidungen verbindlich sein und von den Amtsträgern (einschließlich eines eventuell die Weltkirche vertretenden Bischofs/Papstes) vertreten werden, selbst wenn es denkbar ist, dass die Mehrheit der Synodalen Gottes Wahrheit verfehlt hat.

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Vgl. die Einbindung dieses Themas in eine allgemeine, umfassende Theorie und systematische Philosophie (der Wirklichkeit) und Theologie: Christlicher Glaube und christliche Ethik unter Einbeziehung postmoderner Relativität, Kapitel 2.4.4.1.2.1. Demokratie.


  1. Aus der Predigt des Papstes vom 27.1.2014 (zitiert nach: Odendahl, Björn: Warum nicht demokratisch über das Bischofsamt entschieden wird. Geweiht und nicht gewählt, Artikel von katholisch.de vom 28.1.2014)
  2. S.u. Kap.3.
  3. "Die Demokratie ist eine Organisationsform nicht für den Konsens, sondern für den Dissens" (Welsch, Wolfgang: Unsere postmoderne Moderne, 5.Aufl. Berlin 1997 (="Welsch"),S.183)
  4. S.u. Kap 7.4.(das biblische Losverfahren).
  5. Diese Position wird z.B. von Benjamin Barber unter dem Thema "Starke versus schwache Demokratie" vertreten. . Barber behauptet: "starke Demokratie ... macht aus Meinungsverschiedenheit einen Anstoß zu Gegenseitigkeit" (Barber, Benjamin: Starke Demokratie. Über die Teilhabe am Politischen, Hamburg 1994 (= Barber), S.147). Es wird in "der stark-demokratischen Gemeinschaft ... Autonomie .. gewahrt, weil ihre Vorstellung von eigener Freiheit und eigenem Interesse so erweitert wurde, daß sie auch andere einschließt." (Barber, S.232) Diese Art von Demokratie stellt er einer "schwachen Demokratie" gegenüber, welche sich mit ihren formalen Grundstrukturen begnügt, man könnte auch sagen, im oberen formalen Hierarchiebereich stehen bleibt. Diese Gedanken Barbers finden sich in der christlichen Abstimmungsleitlinie der Einmütigkeit wieder (S.u. Kap. 9.2..)
  6. "It almost goes without saying that the only political system ... that derives its legitimacy ... from the idea of political equality is democracy." (Dahl, Robert A.: On Political Equality, New Haven/London 2006, S.6)
  7. Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 1985, S.14
  8. Konsens und Konflikt: Politik braucht Auseinandersetzung Zehn Impulse der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD zu aktuellen Herausforderungen der Demokratie in Deutschland, Hannover 2017 (=Demokratie-Impulse), 9f
  9. S.u.Kapitel 6.1.1. und 6.2.1..
  10. 1. Etwas, ein Endliches, auch der endliche Mensch, sein Ich ist - immer auch bestimmt als Endliches mit seinen Grenzen durch das andere, das es in seinem Sosein bestimmt, also das andere seiner selbst ist, - das aber andererseits dieses Bestimmte eben nicht ist.

    So besteht das Endliche und auch das Ich des endlichen Menschen - unabhängig und gerade im Unterschied zum anderen, - andererseits bedingen sich das Ich und das andere notwendig und befinden sich in einer beständigen Beziehung, in einer beständigen Wirklichkeit des Übergehens.

    Aus der allgemeinen Wirklichkeit, Ontologie des Übergehens folgt als ethischer Grundsatz, der dieser Wirklichkeit entspricht , die Maxime der Rücksichtnahme, die besagt, dass sich das Ich sich selbst zuwenden soll, aber ebenso dem anderen.

    Der ethische Grundsatz der Rücksichtnahme beinhaltet weiter entfaltet: Bezogenheit auf das andere, Achtung des anderen, was wiederum Freiheitsermöglichung und geringstmöglichem Zwang gegenüber dem anderen beinhaltet. Auf der anderen Seite schließt dieser Grundsatz Selbstherrlichkeit, Abschottung gegenüber dem anderen und Überheblichkeit aus. Diese Werte beinhalten nun ganz grundlegend, den anderen Menschen in gleicher Weise (nicht geringer, auch nicht höher) wie sich selbst zu behandeln, und ihn also als gleich, gleichwertig, gleichberechtigt anzusehen.

    Die Gleichheit der Menschen ist aber der entscheidende Wert, aus dem notwendigerweise die Demokratie abzuleiten ist, denn das Grundprinzip der Demokratie besteht darin, dass jedes Gruppenmitglied die gleiche Stimme bei Entscheidungen hat.

    Die induktive Analyse der Wirklichkeit (als Übergehen) ist nahezu identisch mit der trinitarischen Grundwirklichkeit, insofern die trinitarischen Personen als ewige Pluralität sich in einem dauernden Übergehen befinden (und damit natürlich die Grundlage und den Maßstab für das Übergehen in der endlichen Wirklichkeit legen). Insofern laufen die axiomfreien philosophischen Gründe für die ethischen Werte von Gleichheit und Demokratie parallel mit theologischen und dogmatischen Gründen.

    2. In einem zweiten Gedankengang kommen wir erkenntnistheoretisch ebenso zum Wert der Gleichheit. Skeptizistisch ist festzustellen, dass empirische Erkenntnissen keine vollständige Sicherheit bieten, weil aus der Vielzahl der Zusammenhänge und beeinflussenden Faktoren immer nur ein Teil berücksichtigt werden kann (Zum Beispiel lehrt die Relativitätstheorie, dass Zeit, die bis vor kurzem von der Menschheit als objektiv-eindeutige Größe angesehen wurde, eine relative (abhängig von der Geschwindigkeit der Subjekte) und keineswegs eindeutige Größe ist.). Die Erkenntnis, dass die (vollständige) Wahrheit immer außerhalb von mir ist, verbietet es jedem Menschen trotz seines vielleicht großen „Wissens“ von endlich-empirischen Dingen sich in monarchischer oder aristokratischer Herrschaftsabsicht über den anderen zu stellen . Stattdessen haben wir hier einen zweiten Grund dafür, den Mitmenschen - aufgrund der allgemeinen menschlichen Wisensbegrenzung/Unwissenheit - als gleich, gleichwertig, gleichberechtigt anzusehen, und es ist damit ein zweiter Grund für den grundlegenden ethischen Wert der Gleichheit.

    Analog zum Skeptizismus im Blick auf die endlichen Dinge und das Wissen um die volle Wahrheit außerhalb des Menschen - führt der monotheistische Glaube an einen absoluten Gott, der die volle Wahrheit außerhalb des Menschen enthält, zu Gleichheit und Demokratie. In dieser vollständigen Sicht ist der Monotheismus also gerade nicht die Ursache für Gewalt, Unterdrückung und eine antidemokratische Staatsform (was nichts anderes ist als purer Atheismus als Selbstzentrierung und Selbstverherrlichung des menschlichen Subjektes in manchmal frommem, monotheistischen Tarnkleid), sondern gleichheitsorientiert und demokratisch der Gegenpol von Diktatur.

    Es wurde deutlich, dass Gleichheit und die demokratische Verhaltensmaxime ein rational begründbarer ethischer, allgemeingültiger , vor-empirischer, formaler Wert an sich ist, der außerdem nur existieren kann, wenn er allein auf der obersten ethischen Hierarchie-Ebene steht.

  11. Pelinka, Anton: Die Demokratisierung der Kiche und ihre Konsequenzen, in: Liebmann, Maximilian (Hg.): Kirche in der Demokratie - Demokatie in der Kirche, Graz/Wien/Köln 1997, 21-29, S.21
  12. S.u. Kap. 8.
  13. S.u. Kap. 8, vor allem 8.2..
  14. S.u. Anm.58.
  15. Bei Geschmacksfragen kann es keine Wahrheitsfindung geben, kann und soll die Vielfalt bestehen bleiben, denn hier hat „die Subjektivität ihr Ergehen.“
  16. S.o. Kap. 2.
  17. S.o. Kap. 2.
  18. Münkler, Laura: Expertokratie. Zwischen Herrschaft kraft Wissen und politischem Dezisionismus, Tübingen 2020, 646f
  19. a.a.O., 472f
  20. a.a.O., 655
  21. a.a.O., 468
  22. a.a.O., 652
  23. Welsch, S.182, Fußnote 23
  24. Welsch, S.167
  25. Assmann, Jan: Exodus. Die Revolution der Alten Welt, München 2015 (= Assmann), 226
  26. Assmann, 226
  27. Assmann, 250
  28. von Rad, Gerhard: Theologie des Alten Testaments, Bd.1., 7.Auflage München 1978, S.73
  29. S.u. Kap 6.2.1..
  30. Pausch, Eberhard: Demokratie innerhalb der Kirche, Deutsches Pfarrerblatt 9/2013 (=Pausch, Pfarrerblatt)
  31. Sie ist Grundlage für die Demokratie. (S.u. Kap.4.4..)
  32. Aus dem sozialen und politischen Kampf (Die zwölf Artikel der Bauern 1525. Hans Hergot, Von der neuen Wandlung 1527), Flugschriften aus der Reformationszeit, Bd.20 (hrsg. v. Götze,A; Schmitt,L.E.), Halle 1953 (= Götze), S.41
  33. Artikel "Memminger Freiheitspreis 1525"
  34. S.u. Anm.32.
  35. Hesse, Konrad: Freie Kirche im demokratischen Gemeinwesen. Zur Gegenwartslage des Verhältnisses von Staat und Kirche in der Bundesrepublik, in: ZevKR 11 (4/ 1964/65), 337-362, S.343
  36. Huber, Wolfgang: Protestanten in der Demokratie. Positionen und Profile in Nachkriegsdeutschland, München 1990, S.26f
  37. Demokratie-Impulse, 8
  38. Demokratie braucht Tugenden - Gemeinsames Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens (Gemeinsame Texte Nr. 19), Hannover/Bonn 2006, S.14
  39. a.a.O., S.12
  40. a.a.O., S.16
  41. Demokratie-Impulse, 29
  42. Artikel vom 7.7.2014 (Ursprung: epd) „Bischof Bedford-Strohm kritisiert Waffenlieferungen: Deutsche Waffen im Kriegseinsatz“ (www.onetz.de)
  43. Honecker, Martin: Demokratie als Lebensform: Die evangelische Kirche in Deutschland und ihre Einstellung zur politischen Kultur, Deutsches Pfarrerblatt 9/2013 (= Honecker,Pfarrerblatt)
  44. US Constitution
  45. Inaugural Adress by President Barack Obama, January 21, 2013
  46. S.o. Kap. 6.1.1..
  47. Bultmann, Rudolf: Die Geschichte der Synoptischen Tradition, 9.Auflage Göttingen 1979, S.158
  48. Gnilka, Joachim: Jesus von Nazaret, 3.Aufl Freiburg/Basel/Wien 1994, S.238
  49. S.u. Kap. 7.3..
  50. Roloff, Jürgen: Die Apostelgeschichte, NTD 5, 17.Auflage Göttingen 1981, S.109
  51. τὸ πλῆθος (Vers 2) "ist die versammelte Gemeinde" (Rienecker,Fritz: Sprachlicher Schlüssel zum Griechischen Neuen Testament, Gießen/Basel 1970 (=Rienecker), S.262), die Vollversammlung, und zu ἐξελέξαντο (V 5) kann "subj. .. nur das Kollektivum πλῆθος sein" (Rienecker, a.a.O.). Dieses Wort bedeutet "auswählen" im Sinne von (demokratischer) Wahlfreiheit, die die Vollversammlung hier hat.
  52. Babylonischer Talmud, Bava Mezia 59b. zitiert nach: Wengst, Klaus: Jesus zwischen Juden und Christen. Re-Visionen im Verhältnis der Kirche zu Israel, 2.Aufl Stuttgart 2004 (=Wengst), 38
  53. Wengst, 38
  54. Wengst, 39
  55. Wengst, 38
  56. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, 9.Auflage Göttingen 1982 (=Bekenntnischriften), 124. Belegt wird diese Aussage unter anderem mit Mt 7,15 und Gal 1,8.
  57. Hutter, Leonhart: Loci Commune, s Theologici ex Sacris Literis diligenter eruti, Wittenberg 1619 (von der Fakultät Wittenberg post mortem herausgegeben) (=Hutter), S. 568 (Locus "De Regimine Ecclesiastico)
  58. Hutter, 581
  59. Närger, Nikolaus: Das Synodalwahlsystem in den deutschen evangelischen Landeskirchen im 19. und 20.Jahrhundert, Tübingen 1988 (=Närger), 41
  60. Närger, 42
  61. Das entspricht auch der gesellschaftspolitischen Lage in Deutschland in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts während der Restaurationszeit, in der vor allem Baden (und an zweiter Stelle Bayern) gegenüber restaurativen Einflüssen relativ resistent waren und das Erbe der auf Gleichheit und Individualität beruhenden Bürgerrechte (z.B. das Recht auf Selbstbestimmung in Familien- und Sexualfragen) aus der Zeit der Französischen Revolution in wichtigen Teilen bewahrten.
  62. Müller, Hans Martin: Kirche in der Demokratie - Demokratie in der Kirche?, in: ZevKR 44 (3/1999), 324- 339 (=Müller), 334
  63. Kuttler, Friedemann: Synode und Parlament, Hamburg 2010 (=Kuttler), 64
  64. Kuttler, a.a.O.
  65. Barth, Thomas: Elemente und Typen landeskirchlicher Leitung, Jus Ecclesiasticum, Bd.53, Tübingen 1995 (=Barth), 29
  66. Maurer,Wilhelm: Typen und Formen aus der Geschichte der Synode, in: Schriften des Theologischen Konvents Augsburgischen Bekenntnisses,Heft 9 (1955), 78-99, 99
  67. Dienst,Karl: "Zerstörte" oder "wahre Kirche: Eine geistliche oder kirchenpolitische Entscheidung, Frankfurt/Main 2007 (=Dienst), 115
  68. S.o. Anm.1.
  69. Neumann,J.: Art. "Demokratisierung in der Kirche", in: Klose,Alfred; Mantl, Wolfgang; Zsifkovits, Valentin (Hrsgg.): Katholisches Soziallexikon, 2.Aufl. Innsbruck/Wien/München/Graz/köln 1980, Sp.434-438 (=Kath. Soziallexikon), Sp.434
  70. Kath. Soziallexikon, Sp.437
  71. S.o. Kap.2.
  72. Veranschaulicht wird diese Aussage durch eine traditionelle Sitte im oberbayrischen Raum bei Wahlen gleich nach dem Gottesdienst mit der festlich-würdigen Tracht ins Wahllokal zu gehen, die man auch im Gottesdienst trug.
  73. Kath.Soziallexikon, Sp.438
  74. Wenz,Gunter: Das Amt universalkirchlichen Einheitsdienstes und die Weise seiner Ausübung. Eine evangelische Perspektive, in: ders., Grundfragen ökumenischer Theologie. Gesammelte Aufsätze, Bd.1, Göttingen 1999, 258-280 (=Wenz, Amt), 263
  75. von Tiling, Peter: Das Konsensusprinzip bei der Synode, in: Autorität des kirchlichen Amtes und der synodalen Konsensusbildung im Zeitalter der Demokratie, Veröffentlichungen der Luther-Akademie e.V. Ratzeburg, Bd.5, Erlangen 1983 (=Tiling), 99-115, 100 – Dies auch als Gegenposition zur Äußerung von Papst Franzsikus in Anm.1.
  76. S.o. Kap.4.
  77. S.o. Kap.3.
  78. S.o.Kap. 5.
  79. Härle, Wilfried: Grundzüge einer Theologie der Synode, in: Anstösse 33 (1/1986), 70-77 (=Härle), S.74
  80. Härle, S.74
  81. Wenz,Amt, S.266
  82. Härle, S.70
  83. S.o. Kap. 6.2.1. (Apg 1,23-26).
  84. Slenczka, Reinhard: Synode zwischen Wahrheit und Mehrheit. Dogmatische Überlegungen zur synodalen Praxis, in: KuD 29 (1/1983), 66-81 (=Slenczka), 80
  85. S.o. Kap. 2., Anm.4
  86. S.o. Anm. 27.
  87. Honecker,Pfarrerblatt
  88. Honecker, Pfarrerblatt
  89. im Gegensatz zu Honecker, hier: Anm.31.
  90. S.o. Kap. 3 und 7.2..
  91. S.o. Anm. 24 und 25.
  92. S.o. Kap 7.2., Anm. 57.
  93. Ratzinger, Joseph Kardinal: Werte in Zeiten des Umbruchs. Die Herausforderungen der Zukunft bestehen, Freiburg/Basel/Wien 2005 (=Ratzinger), S.61
  94. Zsifkovits,Valentin: DIE KIRCHE, eine Demokratie eigener Art?, Schriften des Instituts für christliche Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Bd 37, Münster 1997 (= Zsifkovits), S.123
  95. Grethlein, Gerhard: Theologie der Synode. Zu Selbstverständnis und religiösem Anspruch des protestantischen Synodalsystems, in: Ziegert, Richard (Hrsg.): Vielfalt in der Einheit. Theologisches Studienbuch zum 175jährigen Jubiläum der Pfälzischen Kirchenunion, Speyer 1993, 229-252 (=Grethlein), S.243
  96. Zsifkovits, S.123. Dann wird auf 1.Kor 1,10 Bezug genommen.
  97. S.o. Kap 2..
  98. S.o. Kap. 7.1..
  99. S.o.Kap 3..
  100. Slenczka, S.77
  101. Slenczka, S.69
  102. Slenczka, S.70
  103. Kuttler, S.74
  104. Pausch,Pfarrerblatt
  105. Wilckens, Ulrich: Das Amt des Geistes und der Geist des Amtes. Neutestamentliche Einsichten und kirchliche Erfahrungen, in: Rendtorff, Trutz: Charisma und Institution, Gütersloh 1985, 23-54 (=Wilckens),S.54
  106. Härle, S.74
  107. S.o. Kap. 6.2.2., Anm.53.
  108. S.o. Anm.1.
  109. Slenczka, S.69
  110. Drobinski, Mattthias: Die Gebote und der Heilige Geist. Den Gläubigen nicht nach dem Mund reden, sie aber ernst nehmen, Süddeutsche Zeitung, 21.5.2015, S.4
  111. Zsifkovits, S.67f
  112. S.o. Kap. 7.2. Anm.58 und Kap.4..
  113. S.o. Kap.4
  114. S.o. Anm.92
  115. Auswanderung als einzige Möglichkeit ist oft schwierig.
  116. Diese Kirche erhält dann sozusagen von ihren Mitgliedern qua Mitgliedschaft 100% Zustimmung, eventuell allerdings von einer beständig schrumpfenden absoluten Mitgliederzahl, da sich die Austretenden von der undemokratischen Binnenstruktur distanzieren.
  117. S.o. den letzten Absatz von Kap. 8.2..
  118. S.o. Kap. 7.1..
  119. CA 1: Ecclesiae magno consensu apud nos docent
  120. S.o. Kap. 8.1..
  121. zitiert nach Schwab, Karl Heinz: Geschichte, Rechtsstellung und Aufgaben der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, in: Bartlsperger, Richard u.a. (Hrsgg.): Rechtsstaat Kirche Sinnverantwortung. Festschrift für Klaus Obermayer zum 70.Geburtstag, München 1986, 315-323, S.322
  122. S.o. Anm.5, Kap.2..
  123. Härle, S.76
  124. Dietzfelbinger, Hermann: Geistliches Amt und Synode, in: Autorität des kirchlichen Amtes und der synodalen Konsensusbildung im Zeitalter der Demokratie, Veröffentlichungen der Luther-Akademie e.V. Ratzeburg, Bd.5, Erlangen 1983, 15-29, S.26
  125. Wendt, Günther: Kirchenleitung und Synode, in: ZevKR 11 (1/2 1964/65), 65-88, S.73
  126. CA 28
  127. § 39 (2) Satz 1 KGO




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